Wesentliche Änderungen im Karenzrecht konnte die Arbeiterkammer durchsetzen. Somit konnten für Geburten ab 1. Jänner 2000 einige Hindernisse bei der Gestaltung des Karenzurlaubes beseitigt werden.
ROHRBACH/URFAHR. Fast 100 Prozent der Personen in Karenz sind Frauen. Hedda Kainz, Vorsitzende des Frauenausschusses der Arbeiterkammer, sieht die Hauptgründe dafür, neben "tief verwurzelten gesellschaftlichen Haltungen", auch in unpassenden Rahmenbedingungen: "Es gibt eine Reihe von rechtlichen Rahmenbedingungen, die es Eltern erschweren, eine andere als die klassische Gestaltung der Karenzzeit zu wählen", kritisiert Kainz. Einige dieser Hindernisse konnten für Geburten ab 1. Jänner 2000 beseitigt werden: So ist es nicht mehr notwendig, sich bereits bei Antritt der Karenz auf die Dauer festzulegen. "Die Dienstnehmerin bzw. der Dienstnehmer kann die Karenzzeit einseitig verlängern", so Kainz, die Absicht ist spätestens drei Monate vor dem ursprünglich festgelegten Ende der Karenzzeit dem Dienstgeber mitzuteilen. Wollen sich die Eltern die Karenzzeit teilen, ist es auch möglich, einen Monat "parallel" in Karenz zu gehen, allerdings verkürzt diese Überlappung die Maximaldauer der Karenzzeit. Weiters ist der Umstieg von Voll-Karenz auf Teilzeit-Karenz nun zu jedem Zeitpunkt möglich (eine entsprechende Vereinbarung mit dem Arbeitgeber vorausgesetzt), alleinstehende Mütter, die den Namen des Kindesvaters nicht nennen können oder wollen, erhalten unter gewissen Umständen in Zukunft das erhöhte Karenzgeld.