Aufregung herrscht derzeit um ein neues Vorhaben der OMV: Geht es nach den Plänen des Konzerns, soll im
Bereich des Schutzstreifens der West-Austria-Gasleitung in Teilen der Bezirke Urfahr und Rohrbach ein Rohr für
Telekommunikationszwecke verlegt werden. Die betroffenen Landwirte wollen sich mit der zu erwartenen geringen
Entschädigung nicht zufrieden geben und fordern eine ausreichende Entschädigung von der OMV.
BAD LEONFELDEN. "Unter vorgehaltener Hand wird von einem Richtsatz von 26 Schilling pro Laufmeter gesprochen.
Dieser Betrag ist entschieden zu wenig", sagt DI Franz Lauss von der Bezirksbauernkammer Urfahr-Umgebung. Vorstellbar
wäre ein dreistelliger Betrag pro Laufmeter, "genaueres muss aber noch ausverhandelt werden". Bisher gäbe es seitens der
OMV nur die Zusage, Flurschäden abzugelten und eine Servitutsentschädigung zu zahlen. Ursprünglich war geplant, noch
in diesem Jahr mit der Verlegung des Rohres mit den insgesamt acht Glasfaserkabeln (30 Zentimeter Durchmesser) zu
beginnen. "Unsere Landwirte befürchten dabei enorme Flurschäden, die Schäden nach der Verlegung der Gasleitung im
Jahr 1979 sind bis heute spürbar", so Lauss. Inwieweit man sich mit der OMV nun einigen kann, hänge von der Art und
Weise der Diskussionsführung ab. Rechtlich sitzen die Grundbesitzer auf dem kürzeren Ast: "Laut
Telekommunikationsgesetz aus dem Jahre 1997, Paragraph 8, haben die Bauern Duldungspflicht", weiß Lauss. Konkret
hieße das, dass die Landwirte zwar eine Stellungnahme abgeben können, "diese aber kaum von Belang sein wird". Die
Grundbesitzer müssten es daher hinnehmen, dass auf den bestehenden Servitutsstreifen weiter Leitungen verlegt werden.
Die einzige Chance der Bauern: Das Telekommunikationsgesetz sieht Entschädigung in einer "den zusätzlichen Diensten
angemessenen" Höhe vor.
Betroffen sind Landwirte von Reichenthal über Bad Leonfelden und Vorderweißenbach bis hin nach Neustift und
Oberkappel.