OBERKAPPEL: Das Gerichtsverfahren wegen Fälschung des Melderegisters im Zuge der Volkszählung 2001 gegen Bürgermeister Adolf Aumüller und Amtsleiter Gerhard Krenn aus Oberkappel war auf 3 Tage anberaumt. Letzten Freitag war es am ersten Verfahrenstag auch schon wieder vorbei, da Bürgermeister und Amtsleiter ihre Schuld eingestanden und damit das Verfahren beendet war.
Im Zuge der Volkszählung hatten sie das Ergebnis für Oberkappel dahingehend verfälscht, dass sie 72 Personen für Oberkappel gemeldet hatten, die jedoch nicht mehr in ihrer Gemeinde wohnhaft waren.
Da sich die beiden Amtsträger nicht persönlich bereichert hatten, und ihre Schuld eingestanden, wurden sie vom Schöffengericht zu je 15 Monaten bedingter Haft und zu bedingtem Amtsverlust verurteilt, sollten sie sich innerhalb der nächsten 3 Jahre des Amtsmissbrauchs schuldig machen.
Mann kann nur hoffen, dass in Zukunft die Volkszählung und damit die Aufteilung der Geldmittel (Bundesertragsanteile) für die Gemeinden nicht mehr in der bisherigen Form durchgeführt wird. Gerade dieses Tauziehen um Hauptwohnsitze von Bürgern/innen führte in der Vergangenheit immer wieder zu kuriosen Aktionen bzw. "Werbemaßnahmen" zwischen Gemeinden bzw. zwischen Städten und Landgemeinden.