ROHRBACH: Ein Trend der sich schon in den letzten Jahren abzeichnete, setzte sich leider im Vorjahr fort. Immer öfter muss die Arbeiterkammer intervenieren oder sogar vor Gericht gehen, weil Unternehmen ihren Arbeitnehmern/-innen Geld schuldig bleiben, das ihnen zusteht.
Besonders negativ ist im vergangenen Jahr das Gastgewerbe aufgefallen. 13 Prozent der Firmen im Bezirk Rohrbach sind Gastgewerbebetriebe, acht Prozent der Rohrbacher Arbeitnehmer/-innen sind in diesen Betrieben beschäftigt. Aber 31 Prozent aller Rechtsakte, die die AK Rohrbach im Jahr 2006 anlegen musste, betrafen das Gastgewerbe.
Dieses Ungleichgewicht zeigt, dass im Gastgewerbe jene Fälle, mit denen die AK-Rechtsberatung jeden Tag konfrontiert ist, besonders gehäuft auftreten: Vorenthaltung von Lohn, Sonderzahlungen, Überstunden, Urlaub, Abfertigung. Im Idealfall kann die AK für die betroffenen Beschäftigten die ihnen zustehenden Ansprüche zu 100 Prozent herausholen.
Beispiele aus der Praxis
Besonders übel wurde einer Küchenhilfe mitgespielt. Der Mann hatte nur zwei Monate in einem Restaurant gearbeitet, als ihn sein Chef nach Hause schickte. Es handelte sich um eine fristwidrige Kündigung. Aber damit nicht genug: Der Arbeitnehmer hatte während seiner gesamten Dienstzeit kein Geld bekommen. Die AK intervenierte zweimal beim Restaurant, jeweils keine Antwort. Also blieb ihr nichts anderes übrig, als Klage beim Arbeitsgericht einzureichen. Dort wurde dem Beschäftigten zu 100 Prozent Recht gegeben. Er erhielt Lohn, Kündigungsentschädigung, Sonderzahlungen, Urlaubsersatzleistung und Überstunden zugesprochen, musste aber fast ein Jahr auf sein Geld – etwas mehr als 3000 Euro – warten, da das Restaurant in der Zwischenzeit in Konkurs gegangen war.
In einem anderen Fall musste die AK für eine Köchin intervenieren. Die Frau hatte in einem Gasthaus in Ulrichsberg gelernt und danach noch einen Monat dort gearbeitet, ehe das Dienstverhältnis einvernehmlich aufgelöst wurde. Sie hatte während der gesamten Lehrzeit Überstunden gemacht und nicht bezahlt bekommen. Erst nach viermaliger Intervention der AK beim ehemaligen Arbeitgeber, der sich sogar einen Anwalt nahm, wurden sich die Streitparteien einig. Die Köchin erhielt mit einigen Monaten Verspätung 2700 Euro nachbezahlt.
Mit demselben Gasthaus hatte die AK einen weiteren Rechtsstreit auszutragen. Ein Kochlehrling hatte ebenfalls keine Überstunden ausbezahlt bekommen. Auch die Lehrlingsentschädigung für ein Monat sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld blieben offen. Wieder musste die AK mehrmals intervenieren, auch diesmal hatte sie es mit einem Anwalt zu tun. Nach einigem Hin und Her zahlte das Gasthaus knapp 580 Euro nach – zu wenig nach Ansicht der AK. Diese beharrte auf einer korrekten Berechnung der offenen Ansprüche und erreichte letztlich eine weitere Nachzahlung in Höhe von 370 Euro.
5293 Beratungen
Insgesamt wurden im Vorjahr 3883 Personen telefonisch beraten. 1391 nahmen eine persönliche und 19 eine schriftliche Rechtsberatung in Anspruch. In Summe führten die Mitarbeiter/-innen der Bezirksstelle Rohrbach also 5293 Beratungen durch. In neun von zehn Beratungsgesprächen ging es um Fragen des Arbeits- und Sozialrechtes.
Mehr als 1,4 Millionen Euro erstritten
Durch gerichtliche oder außergerichtliche Intervention konnten mehr als 246.000 Euro an vorenthaltenen Löhnen und Gehältern hereingebracht werden. In Insolvenzverfahren wurden Nachzahlungen von über 1,2 Millionen Euro erreicht – ergibt in Summe mehr als 1,4 Millionen Euro, die Rohrbacher AK-Mitglieder im vergangenen Jahr mit Hilfe der AK-Rechtsberatung nachbezahlt bekommen haben.