Nicht nur die Jugendorganisationen und die Gastronomie halten den Entwurf des oberösterreichischen
Jugendschutzgesetzes, den Landesrat Josef Ackerl zur Diskussion stellt, für völlig überzogen und unbrauchbar.
Auch die oberösterreichischen Tabaktrafikanten wehren sich gegen den geplanten Entwurf.
ROHRBACH/URFAHR. Geplant ist nämlich neben alkoholischen Getränken auch das Abgabeverbot von Tabakwaren an
Jugendliche unter 16 Jahren. "Während die Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzes, das immerhin bundesweite Geltung
hat, sehr wohl Jugendlichen das Einkaufen von Tabakwaren und Alkohol, wenn sie im Auftrag Erwachsener tätig werden,
gestattet, will Landesrat Ackerl als Regionalpolitiker diese Bestimmung aushöhlen und umgehen. Sollte er bei seiner
Meinung bleiben, werden sich die Tabaktrafikanten neben anderen betroffenen Gruppen sicher an den
Verfassungsgerichtshof zur Überprüfung dieser gesetzlichen Landesbestimmung wenden", erklärt Heinz Rottner,
Gremialvorsteher der Tabaktrafikanten in der Wirtschaftskammer Oberösterreich. Und weiter: "Landesrat Ackerl müsste
bedenken, dass Kinder oder Lehrlinge, die von ihren Eltern oder am Arbeitsplatz gebeten werden, die 'Jause zu holen',
dabei auch Tabakwaren mitnehmen." Nach dem Entwurf dürfe der Tabaktrafikant zwar beispielsweise noch ein Feuerzeug
an den Jugendlichen abgeben, die Tabakware müsste er aber verweigern.
"Wie praxisfremd und unüberlegt diese Bestimmung ist, zeigt alleine dieses Beispiel", so Rottner, "wir sind zwar für einen
sinnvollen Jugendschutz und bekämpfen nicht das Rauchverbot unter 16 Jahren, aber verfassungsrechtlich bedenkliche
und unüberlegte Schnellschüsse."