Skiunfälle: Bei mangelndem Versicherungsschutz drohen hohe Kosten

Nichtbeachtung einer eventuellen Helmpflicht kann teuer zu stehen kommen
HOFKIRCHEN: Auf den Skipisten herrscht in diesem Winter Hochbetrieb. Oft werden von vielen Wintersportlern nicht nur das eigene Können, sondern auch die möglichen gesundheitlichen und finanziellen Folgen eines Unfalls unterschätzt. In Österreich passieren pro Jahr etwa 90.000 Ski- bzw. Snowboardunfälle. Rund 70.000 Menschen werden dabei so schwer verletzt, dass sie im Krankenhaus behandelt werden müssen. Nach Ansicht von Dr. Gerold Holzer, Obmann der Fachgruppe der Versicherungsmakler, ist der Skihelm nicht das einzige, was von den Wintersportlern immer wieder vergessen wird — oftmals tragen Menschen aufgrund mangelnden Versicherungsschutzes erheblichen finanziellen Schaden davon.
Wenn sich zum Beispiel ein Skifahrer bei einem Zusammenstoß mit Fahrerflucht des anderen Beteiligten oder durch einen Fahrfehler schwer verletzt, zahlt zwar die gesetzliche Unfallversicherung die Versorgung im Krankenhaus. Die finanzielle Sicherheit, falls er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann oder aufgrund einer Behinderung sein Haus umbauen lassen muss, hat er nur mit einer privaten Unfallversicherung. Diese übernimmt allerdings auch die Kosten für eine etwaige Hubschrauberbergung, die durchschnittlich 3000 Euro beträgt.
Ohne Rechtsschutzversicherung ist es oft schwierig, an sein Geld zu kommen
Wenn der Unfallverursacher bekannt ist, so kann man von diesem Schadenersatz einfordern. Holzer: „Sollte es dabei zu Streitigkeiten kommen, da sich z.B. die Versicherung des Unfallverursachers weigert, für den Schaden aufzukommen, oder die Höhe des Schadens strittig ist, ist eine Rechtsschutzversicherung unumgänglich. Diese hilft bei der Durchsetzung seines Rechts und man muss die Gerichts- und Anwaltskosten nicht aus der eigenen Tasche bezahlen.“
Wenn man selbst einen Unfall verursacht, bei dem jemand zu Schaden kommt, zahlt die Haftpflichtversicherung, die grundsätzlich in der Haushaltsversicherung integriert ist. Diese Versicherung dient der Abwehr unberechtigter und der Zahlung berechtigter Forderungen an den Versicherten.
Verletzung einer etwaigen Helmpflicht kann teuer werden
„Wenn es in Zukunft eine Helmpflicht gibt, muss jedem, der diese Pflicht vernachlässigt, klar sein, dass er im Falle von Kopfverletzungen, die bei Tragen eines Helmes entweder gar nicht oder nicht im vorliegenden Ausmaß entstanden wären, mit einer Kürzung oder gar Ablehnung von Schmerzengeldzahlungen rechnen muss. Auch wenn Aufsichtspersonen nicht dafür Sorge tragen, dass die Kinder einen Helm aufsetzen, kann es im Unglücksfall zu einer Strafanzeige kommen“. Das ganze spricht natürlich neben allen anderen Argumenten für die Vorsorge durch eine private Unfallversicherung, denn hier kann man nach derzeitigem Informationsstand davon ausgehen, dass diese auch bei Nichtverwendung des vorgeschriebenen Helms voll leistet.
Quelle: Wirtschaftskammer Oberösterreich - Medienservice, erschienen am 1.2.2009
Der Artikel wurde 929 mal gelesen
|