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Regionales-Vermischtes | Hofkirchen i.M.
Personalausweis für Kinder und Jugendliche

Als kostengünstiges EU-Reisedokument und amtlicher Lichtbildausweis ist seit einigen Monaten ein Personalausweis für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr erhältlich.


HOFKIRCHEN: Seit einigen Monaten ist der sogenannte "Kinder-(Jugend)Personalausweis" zu einem äußerst günstigen Preis von € 26,30 - bis zum vollendeten 16. Lebensjahr - erhältlich.

Nachdem "Alterskontrollen heutzutage an der Tagesordnung sind" war es auch das Ziel, Jugendlichen einen kostengünstigen amtlichen Lichtbildausweis anzubieten. Dazu wird angemerkt, dass der Personalausweis für Erwachsene € 56,70 kostet.

Allgemeine Informationen:

Mit einem eigenen Personalausweis kann das Kind in zahlreiche europäische Staaten einreisen; außerdem handelt es sich dabei um einen sehr kostengünstigen amtlichen Lichtbildausweis.

Bei Flugreisen wird jedoch empfohlen, sich vor Antritt der Reise unter der Internetadresse www.bmaa.gv.at betreffend Einreisebestimmungen des jeweiligen Zielstaates zu erkundigen.

Gültigkeitsdauer eines Personalausweises:
  • für Kinder bis zwei Jahre: zwei Jahre
  • für Kinder von zwei bis zwölf Jahren: fünf Jahre
  • ab der Vollendung des zwölften Lebensjahres: zehn Jahre
Bitte beachten Sie, dass das Kind bei der Beantragung des Personalausweises zum Zwecke der Identitätsfeststellung anwesen sein muss.

Hinweis: Den Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises können Sie bei Ihrer Wohnsitz-Passbehörde stellen, aber auch bei jeder anderen Passbehörde innerhalb Österreichs. Ebenso nehmen einige Gemeinden Personalausweisanträge entgegen und leiten diese an die zuständige Bezirkshauptmannschaft weiter. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Gemeinde (in der Gemeinde Hofkirchen i.M. ist es leider nicht möglich, derartige Anträge anzunehmen - bitte wenden Sie sich gleich an die BH Rohrbach).

Erforderliche Unterlagen:
  • Amtlicher Lichtbildausweis des gesetzlichen Vertreters
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes
  • ein Passbild des Kindes (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien
Hinweis: Im Einzelfall können von der Passbehörde weitere Dokumente verlangt werden (zB Notwendigkeit des Nachweises der Vertretungsbefugnis infolge Scheidung der Eltern).

Kosten:
  • Bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes: gebührenfrei
  • Für Kinder und Jugendliche im Alter von 2 bis 16 Jahren: € 26,30

 

Quelle: Sarah Kehrer, erschienen am 21.12.2010
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