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Tipps für Ferialpraktikanten

Tausende oberösterreichische Schülerinnen und Schüler bzw. Studentinnen und Studenten arbeiten in den Ferien, um sich das Taschengeld der Eltern aufzubessern.


Foto: Land OÖ
ROHRBACH: „Der ÖAAB des Bezirkes Rohrbach empfindet es daher als seine Aufgabe, gerade auch die jungen Ferialjobber/innen aus Rohrbach über zu beachtende Punkte bei der Ferialarbeit aufzuklären. Insbesondere Jugendliche, die ihre ersten Schritte in der Arbeitswelt machen, brauchen diese Informationen, um ihre Rechte zu kennen“, betont ÖAAB-Bezirksobmann Wilfried Kellermann.

So ist es für die Annahme einer Arbeit in den Ferien zunächst einmal Voraussetzung, die Schulpflicht erfüllt und das 15. Lebensjahr vollendet zu haben. Als Ferialarbeiter bzw. Ferialangestellter geht der Jugendliche ein ganz normales Arbeitsverhältnis mit einem zumeist befristeten Arbeitsvertrag ein. „Es steht ihm somit die Bezahlung nach dem Kollektivvertrag – der den Mindestlohn sowie das Weihnachts- und Urlaubsgeld für die jeweilige Branche festlegt – zu. Weniger darf der Betrieb nicht zahlen! Am Besten daher das Arbeitsentgelt und andere Eckpunkte des Jobs vorab schriftlich fixieren lassen“, weist Kellermann auf die gerechte Entlohnung der Ferialkräfte hin. „So müssen auch Ferialarbeiter/innen eine Lohnabrechnung bekommen, in der Bruttolohn, Zuschläge, das anteilige Urlaubs- und Weihnachtsgeld, etwaige Überstunden, Abzüge wie Sozialversicherung und Lohnsteuer sowie der Nettolohn klar ersichtlich sind. Fehlen Beträge, muss man seine Forderung unverzüglich geltend machen, da offene Ansprüche oft nach kurzer Zeit endgültig verfallen können“, so der Bezirksobmann weiter.

Folgende Checkliste über zu beachtende Punkte sollte deshalb jede/r Ferialjobber/in überprüfen:
Vor Arbeitsbeginn:

• Ich kenne Arbeitsort, genaue Arbeitszeit und Dauer meines Ferialjobs.
• Ich weiß, welche Arbeiten ich verrichten muss.
• Ich kenne den geltenden Kollektivvertrag und weiß was ich verdiene.

Während der Arbeit:
• Ich bin bei der Krankenkasse zur Vollversicherung angemeldet.
• Ich mache die vereinbarte Arbeit.
• Ich schreibe täglich meine Stunden (und Pausen gesondert) mit, um im Streitfall eine Zeitaufstellung zu haben.

Nach dem Arbeitsende:
• Ich habe meine Lohnabrechnung mit nach Zu- und Abschlägen getrennter Aufstellung erhalten und bin damit einverstanden.
• Ich habe keine Verzichtserklärung unterschrieben.
• Ich habe ein Dienstzeugnis bekommen.
• Ich weiß, dass wenn ich länger als 4 Wochen gearbeitet habe und mehr als 25 km pendeln musste, ich die Fernpendlerbeihilfe des Landes OÖ erhalte.
• Ich weiß, dass wenn ich mehr als 374,02 Euro monatlich verdiene, ich mir im darauf folgenden Jahr bis zu 110 Euro Negativsteuer oder bei einem monatlichen Einkommen von über 1.200 brutto sogar die gesamte Lohnsteuer vom Finanzamt zurückholen kann.
• Bei Erfüllung der Kriterien des Pendlerpauschales kann ich beim Lohnsteuerausgleich einen Pendlerzuschlag (max. 141 Euro) beantragen.

Mit diesen Tipps möchte der Österreichische Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbund (ÖAAB) die jungen Arbeitnehmer/innen von morgen unterstützen und ihnen die ersten Schritte in der Arbeitswelt erleichtern.

 

Quelle: Gertraud Scheiblberger, Bezirksgeschäftsführerin ÖVP, erschienen am 20.7.2011
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