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Befristete Scheckkartenführerscheine

Seit 1. März 2006 werden in Österreich nur mehr Scheckkartenführerscheine ausgegeben.


Foto: ÖAMTC
BEZIRK: Bei gültigen Papierführerscheinen besteht keine Umtauschverpflichtung, ein freiwilliger Umtausch ist allerdings möglich, dabei bleiben unbefristete Führerscheine auch weiterhin bis 18. Jänner 2033 gültig. Immer wieder sind Rundmails mit anderslautenden Informationen im Umlauf, diese sind unrichtig und falsch.

Folgende Führerscheine bleiben bis 18. Jänner 2033, d.h. noch ungefähr 20 Jahre, gültig:

  • Papier- und Scheckkartenführerscheine für die Klassen A (Motorrad) und B (Pkw), die bisher ausgestellt wurden
  • Papier- und Scheckkartenführerscheine für die Klassen A (Motorrad) und B (Pkw), die bis 18. Jänner 2013 ausgestellt werden

Voraussetzung für die Beibehaltung der Gültigkeit bis 2033 ist, dass Namen und Daten im Führerschein noch lesbar sind und die Betreffende/der Betreffende auf dem Foto eindeutig erkennbar ist.

Scheckkartenführerscheine, die ab 19. Jänner 2013 ausgestellt werden, sind, vergleichbar den Reisepässen, für die Dauer von 15 Jahren befristet. Die Befristung soll dazu beitragen, dass das Foto im Führerschein dem gegenwärtigen Aussehen der Betreffenden/des Betreffenden entspricht und ihn eindeutig erkennen lässt.

Anlässlich der Fristverlängerung finden keine ärztlichen Untersuchungen oder Fahrprüfungen statt.

Der Führerschein ist bei allen Fahrten mitzuführen. Wer bei einer Kontrolle ohne Führerschein angetroffen wird, muss mit einer Geldstrafe rechnen.

Seit 1. Juli 1996 sind Österreichs Führerscheine EU-Führerscheine, die auch beim Wohnsitzwechsel im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) nicht mehr umgeschrieben werden müssen.

Die gegenseitige Anerkennung der Führerscheine innerhalb der EU ist rechtlich durch eine Richtlinie (91/439/EWG) des EU-Rates sichergestellt. Diese enthält grundsätzliche Bestimmungen über das Führerscheinwesen.

Der Führerschein kann in jenem EU-Land erworben werden, wo nachgewiesen wird, dass man sich innerhalb der letzten zwölf Monate während mindestens 185 Tagen aufgehalten hat bzw. wo man beabsichtigt, sich für mindestens 185 Tage aufzuhalten.

Für Fahrten in bestimmte Nicht-EWR-Länder wird ein internationaler Führerschein benötigt. Dieser kann bei Autofahrerclubs (z.B. ARBÖ, ÖAMTC) beantragt werden (Lichtbild wird benötigt). Der internationale Führerschein gilt – allerdings nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein – ein Jahr.

Tipp: Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie bietet häufig gestellte Fragen und Antworten zum Scheckkartenführerschein an.


 

Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, erschienen am 22.2.2012
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