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Neuer Jugendschutz in Oberösterreich

Neues Jugendschutzgesetzt ist seit 1. Oktober 2001 in Kraft


Das Logo des Landes OÖ. für das Jahr der Jugend
BEZIRK/OÖ: Seit Anfang der Woche ist das neue Jugendschutzgesetz für das Land Oberösterreich in Kraft. Das neue Gesetzt bringt Vereinfachungen und auch eine Liberalisierung der Ausbleibebestimmungen für die Jugendlichen.

So ist es Jugendlichen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr nun erlaubt, bis 22 Uhr auszubleiben. Jugendliche im Alter von 14 bis 16 Jahren ist es gestattet, bis 24 Uhr alleine unterwegs zu sein. Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr gibt es keine zeitlichen Begrenzungen mehr. Geändert wurde ebenfalls, dass Jugendliche mit einer Aufsichtsperson künftig unabhängig vom Alter unbegrenzt ausgehen dürfen.

Der Alkohol- und Zigarettenkonsum ist Jugendlichen unter 16 Jahren nicht erlaubt. Ab dem 16. Lebensjahr ist der übermäßige Konsum von Alkohol sowie der Erwerb und der Konsum von Getränken mit mehr als 14 Volumsprozent verboten.

Im Zweifelsfall (z.B.Ausgehbestimmungen) haben sich Jugendliche per Lichtbildausweis auszuweisen (hier gilt auch die 4YOUCard des Landes OÖ - siehe unter http://www.ooe.gv.at/jahrderjugend/index.htm ).

Geändert hat sich auch die Altersgrenze für die Nächtigung in Beherbergungsbetrieben. Mit Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes können Jugendliche bereits ab dem vollendeten 14. Lebensjahr auswärts nächtigen (ohne Aufsichtsperson).

 

Quelle: ReSI - Thomas Neundlinger, erschienen am 3.10.2001
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