Große Pendleraktion von ÖAAB und OÖVP im Bezirk Rohrbach:
Verbesserte Pendlerförderung bringt mehr Fairness und ist wichtiger Schritt zur Entlastung der Pendler
Frühstückssemmerl und den brandneuen Servicefolder „Pendlerkompass“ verteilten Funktionärinnen und Funktionäre an die Pendlerinnen und Pendler im Bezirk Rohrbach.
Foto: OÖVP Bezirk Rohrbach
ROHRBACH: ÖAAB-Bezirksobmann Kellermann: Neuer „Pendlerkompass“ von OÖVP und ÖAAB OÖ informiert über alle Verbesserungen
Mit der Ende Februar beschlossenen Verbesserung der Pendlerförderung wurde ein wichtiger Schritt zur Entlastung der Pendlerinnen und Pendler gesetzt: Mehr Fairness durch die Einführung des kilometergenauen Pendlereuro, einen aliquoten Anspruch für Teilzeitkräfte und Wochenpendler sowie eine weitere Attraktivierung öffentlicher Verkehrsmittel durch die Jobticket-Möglichkeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. „Rund 21.133 Pendlerinnen und Pendler im Bezirk Rohrbach nehmen teilweise beachtliche Wegstrecken auf sich, um zu ihrem Arbeitsplatz zu gelangen. Das kosten viel Zeit und Geld. Die Reform der Pendlerförderung ist ein richtiger und wichtiger Schritt. Auch in Zukunft ist den Pendlerinnen und Pendlern unsere Unterstützung sicher, wenn es um weitere Verbesserungen geht “, betonen ÖAAB-Bezirksobmann Bgm. Wilfried Kellermann und Landtagsabgeordneter ÖR Georg Ecker anlässlich der heutigen landesweiten Pendleraktion von ÖAAB und OÖVP, die auch im Bezirk Rohrbach durchgeführt wurde.
Um auf die Neuerungen noch einmal hinzuweisen, aber auch, um die täglichen Anstrengungen der Pendlerinnen und Pendler in den Blickpunkt zu rücken und breite Unterstützung für deren Anliegen zu unterstreichen, führten ÖAAB OÖ und OÖVP heute früh in ganz Oberösterreich eine Pendleraktion durch. Dabei wurde auch der brandneue Servicefolder „Pendlerkompass“ von OÖVP und ÖAAB OÖ, der alle wichtigen Informationen rund ums Pendeln und die verbesserte Pendlerförderung enthält, verteilt. Darüber hinaus gab es für die Pendlerinnen und Pendler ein Frühstückssemmerl.
Weitere Forderungen: Reform der Zumutbarkeitsbestimmungen
Gleichzeitig werden weitere Verbesserungen für die Pendlerinnen und Pendler gefordert, insbesondere die Reform der Zumutbarkeitsbestimmungen bei der großen bzw. kleinen Pendlerpauschale: „Ob jemand die große oder die kleine Pendlerpauschale erhält, ist derzeit in den Zumutbarkeitsbestimmungen für die Benützung öffentlicher Verkehrsmitteln geregelt. Diese werden von vielen Pendlerinnen und Pendlern als ungerecht empfunden und die Überprüfung ist kompliziert und langwierig. Verpflichtungen von berufstätigen Eltern, die ihre Kinder in den Kindergarten oder in die Schule bringen bzw. abholen, werden bei der Zumutbarkeit nicht berücksichtigt. Daher soll die Zumutbarkeit in vereinfachter Form an die Fahrtdauer und an die Entfernung geknüpft werden. Wir setzen uns dafür ein, dass statt 90 Minuten 60 als zumutbar für alle gelten und pro gefahrenen Kilometer eine Minute hinzugezählt wird. D.h. bei 20 Kilometer Arbeitsstrecke sind 80 Minuten zumutbar, für alles, was darüber hinausgeht, sollte Anspruch auf die große Pendlerpauschale bestehen“, erläutert KR Ewald Wimmer.