Die Gemeinden leiten den Antrag umgehend an den Katastrophenfonds des Landes weiter. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Katastrophenfonds nehmen nach Einlangen der Anträge Kontakt mit den Antragsstellern auf. Für spezielle Fragen zur Schadensbewältigung stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Katastrophenfonds innerhalb der Bürozeiten (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr, Mittwoch von 8.00 bis 13.30 Uhr und Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr) telefonisch zur Verfügung unter der Nummer 0732/ 7720 – 118 08, oder – 118 09, oder - 118 07 bereit.
30 Tage haben die Betroffenen Zeit für die Antragsstellung.