BEZIRK: Der Anteil der Vollzeit-Niedrigeinkommen ist noch immer hoch, obwohl die Gewerkschaften in den letzten Jahren deutliche Lohn- und Gehaltserhöhungen erkämpft haben. Rund 13 Prozent der Rohrbacher Vollzeitbeschäftigten erhielten 2013 monatlich weniger als 1500 Euro brutto. „1500 Euro Mindestlohn bei Vollzeit in jeder Branche ist unser Ziel. Und die Einhaltung des Lohn- und Sozialdumping-Gesetzes muss wesentlich stärker als bisher kontrolliert werden“, fordert AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
Rund 1050 Frauen und 960 Männer aus Rohrbach wurden 2013 so niedrig entlohnt. Während 8,5 Prozent der vollzeitbeschäftigten Rohrbacher Männer weniger als 1500 Euro verdienen, sind es bei den Rohrbacherinnen anteilsmäßig etwa dreimal so viele (26,1 Prozent). Rohrbach überschreitet damit den Landesschnitt beim Frauenanteil (20,7) deutlich und beim Männeranteil (acht Prozent) etwas. Im oberösterreichischen Bezirksvergleich rangiert der Bezirk mit seinen Beschäftigtenanteilen an zweiter (Frauen-) und fünfter (Männer-)Stelle. (Datenbasis: Statistik Austria)
Aufgrund lohnpolitischer Verhandlungserfolge der Gewerkschaften sind in Österreich Jahr für Jahr immer weniger von niedriger Entlohnung betroffen. In einigen Branchen konnten deutliche Fortschritte erzielt werden – etwa im Handel, der 2013 noch absolut größten Niedriglohnbranche. Dort wurde von der Gewerkschaft ein ab heuer geltendes Vollzeit-Mindestgehalt von 1500 Euro brutto erreicht.
Forderungen der AK Oberösterreich
„Für eine wirksame und nachhaltige Anhebung von Niedrigeinkommen ist ein ganzes Bündel an Maßnahmen notwendig“, stellt der AK-Präsident fest. Er fordert:
- Anhebung aller KV-Mindestlöhne und -gehälter auf 1500 Euro
- Faire Lohn- und Gehaltserhöhungen zur Stärkung der Kaufkraft
- Gleicher Lohn für gleiche bzw. gleichwertige Arbeit für Frauen und Männer
- Korrekte Einstufungen laut Kollektivvertrag
- Korrekte Bezahlung der Über- und Mehrarbeitsstunden
- Informationspflicht bei Unterbezahlung (durch Gebietskrankenkasse und Finanzamt nach Kontrollen) sowie Abschaffung kurzer Verfallsfristen
- Wirksame Umsetzung des Lohn- und Sozialdumping-Gesetzes durch verstärkte Kontrollen mit entsprechender Personalausstattung
- Modernisierung des Arbeitsrechts: Erweiterung des Arbeitnehmerbegriffs –für sogenannte „Scheinselbständige“ muss der kollektivvertragliche Schutz gelten.