ST. ULRICH: Nach seinen Angaben gab er dabei einen Schuss auf einen handtellergroßen Stein ab, um die Waffe auf Treffsicherheit zu testen. Diese Schussabgabe erfolgte jedoch in Richtung eines ca. 270 Meter entfernt stehenden Wohnhauses.
Aufgrund der unverzüglich nach Anzeigeerstattung durchgeführten polizeilichen Erhebungen kann davon ausgegangen werden, dass das Projektil der abgefeuerten Patrone beim Auftreffen auf den Stein abgefälscht wurde. Schließlich durchschlug ein Teil des Projektils die Glasfüllung einer Terrassentür eines Hauses in St. Ulrich. Die Bewohner des Anwesens waren in einem anderen Zimmer und nicht unmittelbar gefährdet.
Dem Jäger wurde die Jagdwaffe wegen Gefahr im Verzuge durch missbräuchliche Verwendung vorläufig abgenommen und der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach zur weiteren Veranlassung übermittelt.