BEZIRK: Um die täglichen Anstrengungen der Pendlerinnen und Pendler in den Blickpunkt zu rücken und die breite Unterstützung für deren Anliegen zu unterstreichen, führten der ÖAAB OÖ und die OÖVP heute Früh in ganz Oberösterreich eine Pendleraktion durch. Dabei wurden auch die Pendlerinnen und Pendler im Bezirk Rohrbach über Steuer- und Fördermöglichkeiten informiert sowie mit einer süßen Stärkung überrascht. „Die Menschen nehmen teils beachtliche Wegstrecken auf sich, um zur Arbeit zu gelangen. Dennoch beantragt nur jeder vierte Pendler die oberösterreichische Fernpendlerbeihilfe. Tausende Arbeitnehmer „verschenken“ so ihr Geld, erklärt ÖAAB-Bezirksobmann Bgm. Wilfried Kellermann.
Auch die Abgeordneten Patricia Alber und Georg Ecker beteiligten sich an der Aktion und sehen es als ihre Aufgabe, die Pendlerinnen und Pendler mit Informationen und Hilfestellungen zu unterstützen und werden sich auch in Zukunft für Verbesserungen einzusetzen.
OÖ. Fernpendlerbeihilfe
Um Anspruch auf die OÖ. Fernpendlerhilfe zu haben, ist es egal wo man arbeitet, also ob in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Dienst, und auch ob in ein anderes Bundesland oder sogar ins Ausland gependelt wird ist nicht entscheidend. Voraussetzung für eine Bewilligung sind ein steuerpflichtiges Einkommen von unter 26.000 Euro, mindestens 25 Kilometer Distanz zur Arbeit sowie ein fixer Wohnort in Oberösterreich. Je nach Entfernung können so zwischen 160 und 309 Euro im Jahr gespart werden. Für Jahreskartenbesitzer des OÖ Verkehrsverbundes gibt es 30 Prozent ÖKO-Bonus. Pro Kind mit Familienbeihilfenbezug erhöht sich die Grenze um 2.600 Euro. Anträge können rückwirkend fürs vorangegangene Arbeitsjahr online auf www.ooe-gv.at gestellt werden. Für 2014 endet die Frist am 31. Dezember 2015.
Unterstützung auch für Lehrlinge und Ferialpraktikanten
Die oö. Fernpendlerbeihilfe steht Lehrlingen und Ferialpraktikanten auch für einzelne Monate und trotz Freifahrtsmöglichkeit (zum Beispiel mit dem Jugend-Ticket Netz) zu. Der Weg zur Arbeitsstätte oder Berufsschule muss jedoch mindestens 25 Kilometer betragen.
Mit dem Pendlerrechner den Pendlereuro beantragen
Seit 2014 ist die Beantragung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros nur mehr mit dem Pendlerrechner des Finanzministeriums gestattet. Der Pendlerrechner ermittelt die Länge des Arbeitsweges und ob öffentliche Verkehrsmittel zur angegebenen Arbeitszeit zumutbar sind. Davon leiten sich die genauen Ansprüche des Pendlerpauschales und des Pendlereuros ab.
Wer sein Pendlerpauschale am Gehaltsweg berücksichtigt haben möchte, muss dem Arbeitgeber eine Abfrage des Pendlerrechners (
www.bmf.gv.at/pendlerrechner) übermitteln. Dabei wählt man einen repräsentativen Arbeitstag aus und dabei jene Arbeitszeiten, die überwiegend für sie zutreffen. Bei Gleitzeit kann man Beginn und Ende ihrer Arbeitszeit selbst festlegen. Es ist auch möglich, Pendlerpauschale und Pendlereuro rückwirkend bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Ansprüche ebenfalls mit dem Pendlerrechner zu ermitteln und die Abfrage aufzubewahren ist.
Service-Info: Steuertipps für Pendler
Details findet man in der ÖAAB-Service-Broschüre „Steuertipps für Pendler“. Diese ist online auf
www.ooe-oeaab.at abrufbar oder telefonisch unter 0732/66 28 51 – 30 zu bestellen. Bei Spezialfragen hilft die ÖAAB-Service-Hotline 0732/66 28 51 – 35 gerne weiter.