Stellenausschreibung Marktgemeinde Kollerschlag
Qualifizierte/r Sachbearbeiter/in, GD 17.5, Vollbeschäftigung
Die Marktgemeinde Kollerschlag schreibt gemäß den Bestimmungen des § 9 des Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetzes 2002, LGBl.Nr. 52/2002, und aufgrund des Gemeindevorstandsbeschlusses vom 6. Juli 2015 folgenden Dienstposten aus:
Qualifizierte/r Sachbearbeiter/in für das Marktgemeindeamt - Funktionslaufbahn GD 17. 5 (Vollbeschäftigung mit 40 Wochenstunden)
Der Dienstposten umfasst im wesentlichen folgenden Aufgabenbereich:
- Bauwesen: Verfassen von Sachverhaltsdarstellungen sowie Durchführung von behördlichen Ermittlungsverfahren und Verhandlungen; Erlassen von Verfahrensanordnungen sowie teilweise nicht standardisierten Bescheiden; Erteilung von Bewilligungen; Vorschreibung von Anschlussgebühren und Verkehrsflächenbeiträgen
- Raumordnung: Bearbeitung Flächenwidmungsplan; Vorschreibung Aufschließungsbeiträge
- Standesamt
- Personalverrechnung: Dienstrechtliche Angelegenheiten (Personalaufnahmen, Überstellung, Beförderung, etc.), Gehaltsabrechnung
- EDV-Bereich: Netzwerkadministration, Internet (Homepage, Email)
- Allgemeine Verwaltung (Bearbeitung von Anträgen bzw. Ansuchen, Teilnahme an Sitzungen und Protokollführung, Kassenführung, etc.)
Die Bewerber/innen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Allgemeine Voraussetzungen:
- österreichische Staatsbürgerschaft
- volle Handlungsfähigkeit
- geistige und körperliche Eignung
- Mindestalter 20 Jahre
Besondere Voraussetzungen:
- Genauigkeit und Verlässlichkeit
- Flexibilität, Geschick im Umgang mit den Bürgern
- Bereitschaft zu Mehrleistung und Weiterbildung
- sehr gute EDV-Kenntnisse (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Netzwerkadministration, Internet)
- gute Deutschkenntnisse
- bei männlichen Bewerbern: Ableistung des Präsenz- oder Zivildienstes
Das Auswahlverfahren erfolgt im Sinne des § 11 des Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetzes 2002.
Die Bestellung auf diesen Dienstposten erfolgt voraussichtlich mit Wirkung vom 01.09.2015. Für die Dauer eines Monates wird das Dienstverhältnis auf Probe eingegangen. Nach Ablauf der Probezeit erfolgt bei entsprechender Leistung die Übernahme in ein unbefristetes Dienstverhältnis.
Gemäß § 74 Oö. GDG 2002 ist die für die Funktionslaufbahn GD 17 vorgesehene Dienst-ausbildung nach Maßgabe der OÖ. Gemeinde-Dienstausbildungsverordnung ehestmöglich, jedenfalls aber innerhalb von maximal 5 Jahren, abzulegen. Ebenso ist die Standesbeamtenprüfung innerhalb eines noch einvernehmlich festzulegenden Zeitraumes abzulegen.
Gemäß § 192 Oö. GDG 2002 beträgt der Gehalt während des ersten Jahres im Gemeindedienst 95 % des Gehaltsansatzes der Funktionslaufbahn GD 17 (Gehalt am Beginn des Dienstverhältnisses mindestens € 1.984,55 brutto).
Bewerbungen um diesen Dienstposten sind mittels formlosem Ansuchen, dem ein Lebenslauf, ein Foto und die entsprechenden Zeugnisse und Nachweise beizufügen sind, bis
Freitag, 7. August 2015
beim Marktgemeindeamt Kollerschlag einzubringen.
Quelle: Marktgemeinde Kollerschlag, erschienen am 16.7.2015
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