ST. MARTIN: Ein 18-jähriger Probeführerscheinbesitzer aus Julbach war am 5. Dezember 2015 nachmittags zur Polizeiinspektion St. Martin im Mühlkreis zu einer Beschuldigtenvernehmung wegen Verdacht eines Vergehens nach dem Suchtmittelgesetz geladen. Der Beschuldigte wurde am 20. November 2015 in einer Diskothek mit einer geringen Menge Cannabis angetroffen und sollte dazu befragt werden. Im Zuge der Vernehmung verweigerte er jedoch jegliche Angaben.
Er war mit dem Auto seines Vaters zur Vernehmung gefahren und es bestand der Verdacht einer Beeinträchtigung durch Suchtmittel. Deshalb wurde bei dem 18-Jährigen eine klinische Untersuchung beim Polizeiarzt durchgeführt. Diese ergab eine Fahruntauglichkeit und hatte eine Führerscheinabnahme zur Folge. Der 18-Jährige wird nun bei der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach und der Staatsanwaltschaft Linz angezeigt.