BEZIRK: Nach einer Risikobewertung wurde im Dezember 2016 das Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko auf die gesamten Bezirke GMUNDEN, VÖCKLABRUCK und KIRCHDORF ausgeweitet. Nach einer erneuten Risikoabschätzung wurde in der KW 2/2017 das gesamte Bundesgebiet Österreich zu einem „Gebiet mit erhöhtem Risiko für Geflügelpest“ („Stallpflicht“) erklärt.
Grund dafür sind unter anderem die kürzlich aufgetreten Geflügelpest-Fälle in der Wildvogel- sowie Hausgeflügelpopulation in Tschechien. Diese Maßnahme wird zum Schutze der gesamten Haus- und Wildvogelpopulation gesetzt. Es gelten die Maßnahmen gem. § 8 der Geflügelpest Verordnung – siehe grauer Kasten unten. Ziel ist es, eine Ansteckung des Hausgeflügels durch Wildvögel bestmöglich zu verhindern. Da der derzeitige Virustyp zahlreiche Sterbefälle in der Wildvogelpopulation verursacht, sollten TierhalterInnen im eigenen Interesse auf eine strikte Einhaltung achten!
Maßnahmen gem. § 8 der Geflügelpest Verordnung sind unter anderem:
- das Gebot Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel dauerhaft in Stallungen unterzubringen
- ("Stallpflicht") – geschlossene Haltungsvorrichtungen, die zumindest oben abgedeckt sind
- das Verbot Tiere mit Wasser zu tränken, zu dem auch Wildvögel Zugang haben
- die Vorschrift, dass Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften, die mit Geflügel in Kontakt waren, sorgfältig zu reinigen und desinfizieren sind
- Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, ist für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren
- Veranstaltungen wie Tierausstellungen, Tierschauen, Tiermärkte, Tierbörsen und sonstige Veranstaltungen, bei denen Geflügel oder andere Vögel (alle Arten) ausgestellt, getauscht, gehandelt oder vorgeführt werden, sowie Vogelflugwettbewerbe werden von der Bezirkshauptmannschaft untersagt
Diese Bestimmungen betreffen alle Betriebe und Personen, die Geflügel halten, egal ob kommerziell oder privat.