Stellenausschreibung: Vollbeschäftigte Bürokraft für die Gemeindekanzlei
Die Marktgemeinde Lembach i.M. stellt ehestmöglich eine vollbeschäftigte Bürokraft für die Gemeindekanzlei als Karenzvertretung ein!
LEMBACH (13.02.2017) - Gemäß §§ 8 und 9 Oö. Gemeindedienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 idgF wird aufgrund des Gemeindevorstandsbeschlusses vom 31. Jänner 2017 folgender Dienstposten zur Besetzung öffentlich ausgeschrieben:
Vollbeschäftigte Bürokraft für die Gemeindekanzlei als Karenzvertretung
Dienstbeginn: Ehestmöglich, spätestens am 1. Juni 2017
Beschäftigungsausmaß: 100 % (= 40 Stunden pro Woche)
Einreihung: Funktionslaufbahn GD 20.3 (Mitarbeiter/in im Verwaltungsdienst mit zusätzlicher Verwendung)
Hinweis: Die Anstellung erfolgt befristet auf die Dauer des Karenzurlaubes von Verena Heitzinger (voraussichtlich bis 30. September 2019).
Arbeitszeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag von 7.00 – 12.00 und von 13.00 – 17.30 Uhr Mittwoch von 7.00 – 13.00 Uhr, Freitag von 7.00 – 12.30 Uhr Fallweise Schriftführer-Tätigkeit bei Sitzungen am Abend
Aufgabenbereich (auszugsweise): Allgemeiner Verwaltungsdienst, Meldewesen, Tourismusangelegenheiten, Veranstaltungskalender, Wartung Homepage, Schriftführertätigkeit bei Sitzungen, Wohnungsangelegenheiten (Sozialer Wohnbau), Parteienverkehr und Bürgerservice, aber auch Einsatz in allen anderen Bereichen möglich
Besondere Aufnahmevoraussetzungen:
- Abgeschlossene Berufsausbildung auf dem Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Büro-kaufmann/-frau, Verwaltungsassistent/-in oder eines verwandten Lehrberufes oder Abschluss einer zumindest gleichwertigen berufsbildenden mittleren oder höheren Schule
- Sehr gute EDV-Kenntnisse (u.a. Word, Excel)
- Gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
- Genauigkeit, Verlässlichkeit, Flexibilität und Teamfähigkeit
- Männliche Bewerber haben den Nachweis über den abgeleisteten Präsenz- bzw. Zivildienst zu erbringen, sofern die gesundheitliche Eignung dafür gegeben war.
- Erwünscht ist: Berufspraxis im Gemeindedienst (Verwaltung) oder einschlägige Büropraxis
- Weitere Informationen: Die in der Oö. Gemeinde-Dienstausbildungsverordnung 2005 vorgesehene Dienstausbildung ist innerhalb der darin vorgesehenen Frist abzulegen, sofern diese nicht nach dieser Verordnung oder nach der bis 2005 geltenden Oö. Gemeinde-Dienstprüfungsverordnung bereits erfolgreich abgelegt wurde oder diese ersetzt werden kann.
Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen:
- Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union
- Volle Handlungsfähigkeit und einwandfreies Vorleben
- Persönliche, insbesondere gesundheitliche und fachliche Eignung für die vorgesehene Verwendung
- Allgemeine Informationen: Die Aufnahme erfolgt in ein auf die Dauer des Karenzurlaubes von Verena Heitzinger befristetes Vertragsbedienstetenverhältnis zur Marktgemeinde Lembach, davon der erste Monat auf Probe.
- Die Entlohnung ist im Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002, LGBl. Nr. 52/2002, bzw. in der Oö. Gemeinde-Einreihungsverordnung, LGBl. Nr. 53/2002, jeweils in der geltenden Fassung, geregelt. Das Gehalt beträgt demnach mindestens € 1.884,70 brutto pro Monat und ist abhängig von der Vordienstzeitenanrechnung.
Das Gehalt beträgt während des ersten Jahres im Gemeindedienst 95 % des Gehaltsansatzes der Funktionslaufbahn GD 20, somit mindestens € 1.790,47 brutto pro Monat.
Interessent/-innen mögen die Bewerbungsunterlagen samt den entsprechenden Beilagen (Lebenslauf, Urkunden, Zeugnisse über Aus- und Fortbildung) bis spätestens
10. März 2017
an das Marktgemeindeamt Lembach richten.
Hinweis: Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung werden nicht ersetzt.
Der Personalbeirat der Marktgemeinde Lembach reiht die Bewerber/innen nach festgelegten Kriterien, über die Aufnahme entscheidet schließlich der Gemeindevorstand.
Für weitere Auskünfte steht der Gemeindeamtsleiter unter der Tel.Nr. (07286) 82 55-11 gerne zur Verfügung.
Quelle: Marktgemeinde Lembach, erschienen am 4.3.2017
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