LEMBACH: Das Landesverwaltungsgericht hat den von der Bezirkshauptmannschaft ausgesprochenen Entzug der Jagdkarte bestätigt.
Dem Jäger sei eine „Sorglosigkeit im Umgang mit der Jagdwaffe“ anzulasten, heißt es in dem Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts. Bei der Abgabe des Schusses sei „ganz sicher kein Kugelfang“ zur Verfügung gestanden.
Jäger hatte Beschwerde eingelegt
Der Jäger aus dem Bezirk Rohrbach, der seit 29 Jahren eine Jagdkarte besitzt, hatte im September 2014 auf ein Rehkitz geschossen. Das Projektil schlug in der Haustür eines 800 Meter entfernt gelegenen Wohnhauses ein. Polizisten aus Lembach konnten den Schützen ausforschen. Die Bezirkshauptmannschaft Rohrbach entzog dem Jäger die Jagdkarte für 22 Monate, wogegen der Mann Beschwerde einlegte - die nun vom Gericht abgewiesen wurde.
Auch kein Jagdschutzorgan mehr
Der Jäger darf auch nicht mehr die Funktion eines Jagdschutzorgans ausüben. Ob er die Jagdkarte nach Ablauf der 22 Monate wiederbekommt, sei - wie es heißt - in einem gesonderten Verfahren zu beurteilen.