Achtung: die ReSI Plattform wurde mit Ende 2018 geschlossen. Hier klicken fuer mehr Informationen.

    Diese Seite dient nur mehr als Archiv für die Beitraege die in den letzten 22 Jahren gesammelt wurden.


ReSI Regionales Informationssystem
 NACHRICHTEN

ReSI Startseite
Regionales
Vermischtes
Leute
Sport
Kino
Was ist los?
Wirtschaft

Umwelt

Meist Gelesen
Meist Kommentiert
Meist Bewertet

Alte und neue News
im Archiv suchen.

 SERVICES

Aktuelles Wetter
Livebilder

 VEREIN ReSI

Infos über ReSI

  WICHTIGE LINKS

Wirtschaft
Tourismus
Vereine
Kultur


Mediathek
Nachhaltigkeit

Mitfahrbörse
fahrgemeinsam.at

Regionales-Vermischtes | Überregional
Waldbrandschutz-Verordnung 2018

Auf Grund der anhaltenden Trockenheit wurde seitens der BH Rohrbach diese Verordnung ausgegeben. Ersuche um Mithilfe und zur Einhaltung der Schutzmasznahmen.


Foto: BH Rohrbach
BEZIRK: Die Bauernschaft wird seitens der  Feuerwehr  ersucht, nicht benötigte Güllefässer mit Wasser zu füllen.!

Nach § 41 Abs. 1 Forstgesetz 1975, BGBl. Nr. 440/1975, in der Fassung des Bundesgesetzes
BGBl. I Nr. 56/2016, wird verordnet:
§ 1
Schutzmaßnahmen
(1) In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Rohrbach sowie in deren Gefährdungsbereichen
ist jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten.
(2) Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen. Der Gefährdungsbereich erstreckt sich zumindest über einen 20 m breiten Streifen außerhalb des Waldrandes.

§ 2
Bekanntmachung des Verbots
Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer dürfen dieses Verbot in geeigneter Weise ersichtlich machen (§ 41 Abs. 3 Forstgesetz 1975).

§ 3
Strafbestimmungen
Übertretungen dieser Verordnung werden nach § 174 Abs. 1 lit. a Z 17 Forstgesetz 1975 mit Geldstrafe
bis zu 7.270 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Wochen bestraft. Bei Vorliegen besonders erschwerender Umstände können die beiden Strafen nebeneinander verhängt werden.
 
www.bh-rohrbach.gv.at
Rohrbach-Berg, 14. März 2018
Bezirkshauptmannschaft Rohrbach
4150 Rohrbach-Berg • Am Teich 1

 

Quelle: BH Rohrbach, erschienen am 28.6.2018
Der Artikel wurde 228 mal gelesen   


SCHLAGZEILEN

 

© Regionales Informationssystem www.ReSI.at, ZVR-Zahl: 555296147