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Gatte tot: Rente bei Gericht erstritten

Mühlviertler Familie erhält dank Arbeiterkammer Witwen- und Waisenrente

ALTENFELDEN. Bei einem Arbeitsunfall verlor ein junger Mühlviertler im Frühjahr vergangenen Jahres sein Leben. Um die Witwen- und Waisenrente mussten sich die Hinterbliebenen, die Gattin und zwei Kinder, monatelang streiten. Erfolgreich unterstützt wurden sie dabei von der Arbeiterkammer Oberösterreich. Zu den seelischen Problemen, den der Verlust des Gatten und Vaters bedeutet, kamen für die Familie sehr schnell auch finanzielle Sorgen. Denn die Unfallversicherung (AUVA) stellte sich auf den Standpunkt, dass es sich bei dem an einem Samstag passierten Unfall nicht um einen Arbeitsunfall handle. Der junge Mann war, wie an vielen anderen Samstagen auch, mit seinem Motorrad zu der Lastwagen-Werkstätte in Altenfelden gefahren, um dort Aufträge zu besprechen beziehungsweise reparierte Lastkraftwagen abzuholen. Obendrein hatte er den Auftrag, Liefermöglichkeiten bei einer Firma in Hofkirchen zu überprüfen. Aufgrund der verzwickten Beweissituation weigerte sich die Unfallversicherung, der Frau Witwen- beziehungsweise den Kindern die Waisenrente zu zahlen. Für die Frau und ihre beiden Kinder bedeutete dies monatlich, mit einer von der Pensionsversicherungsanstalt ausbezahlten Pension in der Höhe von 10.000 Schilling auskommen zu müssen. Die strittige Rente von der AUVA gibt es nämlich nur bei einem Arbeits- beziehungsweise Arbeitswegunfall. Die Arbeiterkammer ging für die Familie vor das Landesgericht Linz. Dort wurde entschieden, dass der Unfall als Arbeitsunfall anerkannt wird und die Witwen- beziehungsweise Waisenrente im gesetzlichen Ausmaß zu zahlen sind. Für die Mühlviertler Witwe und ihre beiden Kinder sind die 12.000 Schilling, die sie nun monatlich zusätzlich bekommt, zumindest Absicherung ihrer materiellen Existenz.

 

Quelle: Rohrbacher Rundschau, erschienen am 18.2.2000
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